Rechtsprechung
   LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11649
LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99 (https://dejure.org/2000,11649)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99 (https://dejure.org/2000,11649)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 19 Sa 2246/99 (https://dejure.org/2000,11649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats; Verletzung der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat; Wirksamer Zugang einer außerordentliche Kündigung durch Boten trotz urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Bei Dauertatbeständen wie unentschuldigtem Fehlen, insbesondere bei eigenmächtigem Urlaubsantritt, beginnt die Zweiwochenfrist nicht mit dem tatsächlichen Fernbleiben, d.h. mit dem Tag der Abwesenheit, sondern frühestens dann, wenn der Arbeitnehmer wieder im Betrieb erscheint, d.h. mit dem Ende der unentschuldigten Fehlzeit (vgl. dazu statt aller zuletzt: BAG [22.1. 1998], NZA 1998, 708 = AP Nr. 38 zu § 626 BGB - Ausschlussfrist m.w. Nachw.).

    Der Bekl. ist allerdings im Ausgangspunkt zuzugeben, dass ein eigenmächtiger Urlaubsantritt grundsätzlich, je nach den Umständen des Einzelfalls, eine ordentliche, in der Regel sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (vgl. statt aller nur: BAG [20.1.1994], NZA 1994, 548 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; AP Nr. 115 zu § 626 BGB; BAG [22.1.1998], NZA 1998, 708 = AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfirst; Schaub, ArbeitsRhdb., 9. Aufl., § 130 Rdnr. 72, § 125 Rdnr. 126; Etzel in: KR, 5. Aufl., § 1 KSchG Rdnrn. 462f.; Fischermeier in: KR, 5. Aufl., § 626 BGB Rdnr. 452; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnis, 7. Aufl., Rdnr. 576 jew. m.w.Nachw. auf die vielfältig ergangene Rechtsprechung).

    Im Gegenteil ist es bei der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber ohne ausreichende betriebliche Notwendigkeit den Betriebsablauf nicht so organisiert hat, dass über die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers rechtzeitig entschieden werden konnte (BAG [22.1. 1998], NZA 1998, 708 = AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; weitergehend insoweit: LAG Hamm, Urt. v. 21.10.1977, NZA-RR 1999, 76 , das unter den dort genannten Umständen sogar ein Selbstbeurlaubungsrecht des Arbeitnehmers erwägt und nur eine fristgerechte Kündigung für angemessen erachtet; in dieser Entscheidung finden sich auch umfangreiche Rechtsprechungs- und Literaturnachweise zu der Gesamtproblematik "Kündigung wegen Selbstbeurlaubung").

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Zunächst ist auf die entsprechende Rüge des Kl. hin festzustellen, dass die außerordentliche Kündigung vom 28.8.1998, dem Kl. trotz seiner urlaubsbedingten Abwesenheit am gleichen Tage durch Boten wirksam zugegangen (vgl. BAG [16.3. 1988], NZA 1988, 875 = AP Nr. 16 zu § 130 BGB), nicht etwa wegen Versäumung der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB unwirksam ist.
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der zugrunde zu legende Kündigungssachverhalt an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zu bilden; sodann ist zu fragen, ob im konkreten Fall alle Umstände des Einzelfalles bei der Interessenabwägung die Weiterbeschäftigung unzumutbar machen (vgl. nur: BAG [13.12.1984], NZA 1985, 288 = AP Nr. 81 zu § 626 BGB; BAG [17.3. 1988], NZA 1989, 261 = AP Nr. 99 zu § 626; BAG [2.3.1989], NZA 1989, 755 = AP Nr. 101 zu § 626 BGB).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Der Bekl. ist allerdings im Ausgangspunkt zuzugeben, dass ein eigenmächtiger Urlaubsantritt grundsätzlich, je nach den Umständen des Einzelfalls, eine ordentliche, in der Regel sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (vgl. statt aller nur: BAG [20.1.1994], NZA 1994, 548 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; AP Nr. 115 zu § 626 BGB; BAG [22.1.1998], NZA 1998, 708 = AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfirst; Schaub, ArbeitsRhdb., 9. Aufl., § 130 Rdnr. 72, § 125 Rdnr. 126; Etzel in: KR, 5. Aufl., § 1 KSchG Rdnrn. 462f.; Fischermeier in: KR, 5. Aufl., § 626 BGB Rdnr. 452; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnis, 7. Aufl., Rdnr. 576 jew. m.w.Nachw. auf die vielfältig ergangene Rechtsprechung).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Enthält der Arbeitgeber somit dem Betriebsrat bewusst ihm bekannte und seinen Kündigungsentschluss bestimmende Tatsachen vor, die nicht nur eine Ergänzung oder Konkretisierung des mitgeteilten Sachverhalts darstellen, sondern diesem erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes geben oder weitere eigenständige Kündigungsgründe beinhalten, dann ist das Anhörungsverfahren fehlerhaft und die Kündigung nach § 102 I 3 BetrVG unwirksam (vgl. statt aller nur: BAG [15.11.1995], NZA 1996, 419 = AP Nrn. 49, 57 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der zugrunde zu legende Kündigungssachverhalt an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zu bilden; sodann ist zu fragen, ob im konkreten Fall alle Umstände des Einzelfalles bei der Interessenabwägung die Weiterbeschäftigung unzumutbar machen (vgl. nur: BAG [13.12.1984], NZA 1985, 288 = AP Nr. 81 zu § 626 BGB; BAG [17.3. 1988], NZA 1989, 261 = AP Nr. 99 zu § 626; BAG [2.3.1989], NZA 1989, 755 = AP Nr. 101 zu § 626 BGB).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84

    Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Die Festlegung des Urlaubszeitpunkts gehört damit zur Konkretisierung der dem Arbeitgeber obliegenden, durch die Regelungen des § 7 BUrlG auch im Übrigen bestimmten Pflicht (vgl. nur: BAG [18.12.1986), NZA 1987, 379 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Die fristlose Kündigung der Bekl. vom 2./5.10.1998 dürfte bereits deswegen unwirksam sein, weil sich dem Vortrag der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Bekl. (vgl. dazu nur: BAG [28.3. 1985], NZA 1985, 559 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; ausführlich ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rdnrn. 9ff.) trotz der entsprechenden Rüge des Kl. nicht entnehmen lässt, dass sie insofern die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist nach § 626 II BGB eingehalten hat.
  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der zugrunde zu legende Kündigungssachverhalt an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zu bilden; sodann ist zu fragen, ob im konkreten Fall alle Umstände des Einzelfalles bei der Interessenabwägung die Weiterbeschäftigung unzumutbar machen (vgl. nur: BAG [13.12.1984], NZA 1985, 288 = AP Nr. 81 zu § 626 BGB; BAG [17.3. 1988], NZA 1989, 261 = AP Nr. 99 zu § 626; BAG [2.3.1989], NZA 1989, 755 = AP Nr. 101 zu § 626 BGB).
  • LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen und (vorsorglich)

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
    Im Gegenteil ist es bei der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber ohne ausreichende betriebliche Notwendigkeit den Betriebsablauf nicht so organisiert hat, dass über die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers rechtzeitig entschieden werden konnte (BAG [22.1. 1998], NZA 1998, 708 = AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; weitergehend insoweit: LAG Hamm, Urt. v. 21.10.1977, NZA-RR 1999, 76 , das unter den dort genannten Umständen sogar ein Selbstbeurlaubungsrecht des Arbeitnehmers erwägt und nur eine fristgerechte Kündigung für angemessen erachtet; in dieser Entscheidung finden sich auch umfangreiche Rechtsprechungs- und Literaturnachweise zu der Gesamtproblematik "Kündigung wegen Selbstbeurlaubung").
  • ArbG Passau, 29.06.1989 - 2 Ca 116/89
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht